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Was tun mit Arztrechnungen?

Sie erhalten als Privatpatient vom behandelnden Arzt oder Heilpraktiker nach Abschluss der Behandlung oder auch zwischendurch eine Rechnung. Sie können den Rechnungsbetrag sofort überweisen oder auch erst die Rechnung bei der Barmenia einreichen. Nachdem die Barmenia den Erstattungsbetrag auf Ihr Konto überwiesen hat, können Sie die Arztrechnung bezahlen. Die Ärzte oder Abrechnungsstellen haben sich mit ihren Zahlungsfristen auf dieses Verfahren eingestellt.

In manchen Fällen ist die Erstattung der Barmenia von der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse abhängig. Sie beschleunigen die Erstattung, wenn Sie die Belege zuerst Ihrer Krankenkasse und anschließend - mit dem Vorleistungsvermerk der Krankenkasse versehen - der Barmenia zuschicken. Die Adresse finden Sie unten auf dieser Seite.

Damit Sie schnell Ihr Geld erhalten, reichen Sie Rechnungen einfach über die BarmeniaApp ein. Das spart Zeit und Portokosten.



Sie können aber auch gerne ganz klassisch den Leistungsauftrag ausfüllen und per Post einreichen.





Tipp
Kennen Sie schon die BarmeniaApp?

Wenn Sie eine Zusatzversicherung bei der Barmenia haben, dann können Sie die Rechnung auch bequem online einreichen! Das ist ganz einfach und erspart Ihnen Zeit und Portokosten. Alles, was Sie brauchen, ist ein Smartphone.

  • einfach
  • schnell
  • sicher

  • Heil- und Hilfsmittel
    Bitte reichen Sie mit der Rechnung auch die ärztliche Verordnung ein. (Bei Sehhilfen reicht auch eine Refraktionsbestimmung des Optikers.)
  • Heil- und Kostenpläne bei Zahnersatz
    Heil- und Kostenpläne bei versichertem Zahnersatz senden Sie bitte nach Vorlage bei Ihrer BKK in Kopie an die Barmenia, wenn die voraussichtlichen Kosten 1.000,00 EUR überschreiten werden. Sie erhalten dann nach ergänzender Prüfung von uns eine schriftliche Nachricht.
  • Arbeitsunfähigkeit
    Eine Arbeitsunfähigkeit zeigen Sie uns bitte - unabhängig von der Meldung an Ihre BKK - rechtzeitig vor Beginn des ersten Leistungstages entsprechend der vereinbarten Tarifstufe an. Wir regeln dann die laufende Krankentagegeldzahlung direkt mit Ihnen.
  • Unfall
    Hatten Sie einen Unfall im Dienst, im Beruf oder in der Schule? Reichen Sie dann bitte Ihre Belege zunächst bei der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. der Schulverwaltung ein. Bitte informieren Sie uns auch, wenn ein anderer den Unfall verschuldet hat, und ergänzen Sie bitte Ihre Angaben um eine kurze Unfallschilderung.
  • Anschrift/Konto
    Falls sich Ihre Anschrift oder Ihr Konto ändert, informieren Sie uns bitte - auch unabhängig von einem Leistungsauftrag.
  • Versicherungsnummer
    Bitte teilen Sie uns bei allen Zuschriften Ihre Versicherungsnummer mit.

Bei einer Reihe von Leistungsarten erstatten wir Restkosten nach Vorleistung durch Ihre BKK! Das sind

  • allgemeine Krankenhausleistungen, Transportkosten zum und vom Krankenhaus, ambulante Operationen im Krankenhaus,
  • Sehhilfen für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • Zahnersatz und Inlays (nur bei versicherter Aufbaustufe) sowie Heil- und Hilfsmittel.

Sofern Sie einen Ergänzungstarif zur Kostenerstattung vereinbart haben, gilt dies auch für ambulante Arztbehandlung (nicht aber Vorsorgeuntersuchungen bzw. Naturheilverfahren außerhalb der Leistungspflicht Ihrer BKK), Heilmittel und Zahnbehandlung. Darüber hinaus beteiligt sich Ihre BKK bei naturheilkundlichen Behandlungen und Verordnungen durch Ärzte ggf. an den Kosten für Misteltherapie bei Krebserkrankungen und Akupunktur bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder mindestens eines Kniegelenks wegen Gonarthrose.

Teilweise erbringt Ihre BKK auch Vorleistungen im Rahmen ihrer Satzung (z. B. für Homöopathie, Osteopathie oder professionelle Zahnreinigung). Reichen Sie bitte entsprechende Rechnungsbelege zuerst bei Ihrer BKK ein und lassen Sie auf den Belegen die Vorleistung vermerken.

Sofern Sie von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, bei Ihrer BKK einen Selbstbehalt zur Beitragsreduzierung zu wählen, benötigen wir belegbezogen die Höhe des einbehaltenen Selbstbehaltes, da der Selbstbehalt ebenfalls als Vorleistung gilt.

Wenn Sie bei Ihrer BKK Kostenerstattung in Anspruch nehmen, sollten die bei der Erstattung der BKK in Abzug gebrachten Abschläge für Verwaltungskosten sowie fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfungen und die vorgesehenen Zuzahlungen gesondert ausgewiesen werden. Leistet Ihre BKK nicht, weil Sie einen von ihr nicht zugelassenen Therapeuten in Anspruch genommen haben, sollte die BKK dies ebenfalls mitteilen.

Kundenbetreuung der Barmenia

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